Herkunftssprachlicher Unterricht

Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein Wahlfach, das für die folgenden Sprachen angeboten wird: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch und Türkisch. Je nach Sprache wird der Unterricht in Verantwortung des Landes Hessen, in Verantwortung eines
Konsulats oder in beidseitiger Kooperation angeboten. Der herkunftssprachliche Unterricht kann von Schülerinnen und Schülern mit entsprechendem Migrationshintergrund1 in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen besucht werden.

Der herkunftssprachliche Unterricht wird schulübergreifend an zentralen Schulstandorten eingerichtet, wobei das Angebot je nach Sprache und Region sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Standortlisten der zentralen Schulstandorte. Die Anmeldung zum herkunftssprachlichen Unterricht erfolgt einmalig in der Primarstufe und einmal nach dem Übergang in die Sekundarstufe I und hat bis zur schriftlichen Abmeldung durch die Eltern zum Schuljahresende Gültigkeit.

Migrationshintergrund1: Der Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts steht üblicherweise nur den Schülerinnen und Schülern mit der Staatsbürgerschaft des entsprechenden Landes zu. Der Besuch ist auch möglich, wenn mindestens ein Elternteil die Staatsbürgerschaft besitzt.